Am 13. Dezember 2023 hatten sich Evangelische Kirche und Diakonie gegenüber der "Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs" (UBSKM) des Bundes zu einheitlichen Standards der unabhängigen Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt und zur Gründung unabhängiger, regionaler Aufarbeitungskommissionen verpflichtet. Innerhalb Deutschlands bilden die Evangelische Kirche und die Diakonie neun Verbünde zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt.
„Grundlegend ist stets die Teilhabe der Betroffenen“
Der Koordinator des „Verbundes West“, Vizepräses der rheinischen Landeskirche Christoph Pistorius (Düsseldorf), berichtete anlässlich der Unterzeichnung von den bereits erfolgten Vorarbeiten. Dazu gehörten die Klärung von Budgetfragen, die Ausschreibung einer Stelle für die Geschäftsführung der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission sowie Vorplanungen für eine Forumsveranstaltung für Betroffene aus dem Gebiet des Verbund West. „Grundlegend ist stets die Teilhabe der Betroffenen. Es geht immer darum, ihr erlittenes Leid und widerfahrenes Unrecht anzuerkennen.“
Kirsten Schwenke, Vorständin der Diakonie RWL, betonte: „Die unabhängigen regionalen Aufarbeitungskommissionen sind ein wichtiger Bestandteil für eine standardisierte und umfassende Aufarbeitung aller Fälle von sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie.“ Die Geschäftsführung werde ihren Sitz in der „Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ (FUVSS) der Diakonie RWL haben, die Geschäftsstelle solle noch im Frühjahr eingerichtet werden. Auch die Diakonie stehe fest hinter dem Grundsatz der direkten Mitentscheidung von Betroffenenvertreter*innen. Auch setze sich die Diakonie dafür ein, dass das angekündigte staatliche Aufarbeitungsgesetz kommt. Kirsten Schwenke: „Dieses Gesetz würde betroffenen Personen einen Rechtsanspruch auf Aufarbeitung ihrer Fälle geben – und zwar nach einheitlichen und klar definierten Standards.“
In der zu bildenden Kommission werden unabhängige Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung, Betroffene sowie Vertreter und Vertreterinnen der Landeskirchen und der Diakonie zusammenarbeiten. Die unabhängigen Expertinnen und Experten werden durch die Landesregierung benannt und die Betroffenen von einer noch zu bildenden Betroffenenvertretung. Weniger als 50 Prozent der Mitglieder dürfen Beschäftigte der evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören.
In der Evangelischen Kirche im Rheinland gelten seit 2002 Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt. Es gibt klare Verfahrenswege und Hilfen für Betroffene. Über Leitlinien, Positionen, Materialien und Ansprechpersonen informieren wir auf unserer Internetseite „Aktiv gegen sexualisierte Gewalt" im Kirchenkreis An der Agger.
Unterstützung und Hilfe
nina+nico e.V. in Gummersbach als Vertrauensperson des Kirchenkreises An der Agger, 02261 24792
Beratungsstelle Haus für Alle in Waldbröl, 02291 4068
Telefon-Seelsorge Oberberg 0800 1110111
Bundesweites Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch (0800 2255530)
www.ekagger.de | jth | Fotos: Hans-Jürgen Bauer/EKiR